Steuerschulden

Schulden in Verbindung mit Steuern sind in der Schweiz weit verbreitet. Jeden Tag kommen mehrere Personen, die sich an uns wenden, weil sie es nicht mehr schaffen, Ihre Steuern rechtzeitig zu bezahlen.
Wir schlagen Ihnen vor, Ihre Rechnungen in einer einzigen Monatsrate zu sanieren.

Sylvie, eine unserer Kundinnen erklärt es sehr gut:
« Mit der Steuerzahlung kam ich bei der Zahlung weiterer Rechnungen in Verzug. Dann habe ich mir Geld geliehen, um einen Teil von allem zu bezahlen, und dachte, den Rest schaffe ich schon alleine. Ich habe nur ein Loch gestopft, um ein anderes aufzureissen. Ich hatte daher keine andere Alternative als um Hilfe zu bitten, bevor es zu Beitreibungen kommt. »

Im Falle von Sylvie konnte die Situation durch die Zusammenführung von Rechnungen bereinigt werden. Mit einer einzigen Monatsrate, die auf ihr Budget zugeschnitten ist, ist Sylvie wieder zahlungsfähig geworden.

Erste Schritte einleiten


AUSWEG AUS DEN RECHNUNGSSCHULDEN

“Es stapelten sich bei mir die Rechnungen von verschiedenen Kreditkarten von Kaufhäusern, Banken, etc...”
“Ich konnte einen Teil meiner Rechnungen nicht mehr bezahlen und ich hatte vor jedem Monatsende große Angst.”

Zwei Erfahrungsberichte der gleichen Geschichte. In der Schweiz hatten 2014 mindestens 9 % der Haushalte Schwierigkeiten ihre Rechnungen jeden Monat zu bezahlen. Und diese Zahl nimmt weiter zu.

Jeden Monat kommen Personen in finanziellen Schwierigkeiten zu uns, die ihre Rechnungen am Ende des Monats nicht mehr bezahlen können. Und ihr erster Gedanke ist, einen Kredit aufzunehmen. Das ist leider häufig der Beginn eines Teufelskreises.

Aber es gibt eine andere Lösung, die weniger kostet (kalkulieren Sie selbst!) und vor allem nehmen Sie Ihre finanzielle Situation wieder in Ihre eigene Hand. Diese Lösung besteht aus der Verteilung der Zahlung Ihrer Rechnungen über einen bestimmten Zeitraum.

 

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RÜCKZAHLUNGSBETRAG
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DAUER DER RÜCKZAHLUNG
  • 24
  • 36
  • 48
  • 60
  • 72
  • 84


KRITERIEN FÜR DIE ANNAHME VON ANTRÄGEN

« Bekomme ich in meiner Situation Hilfe von Ihnen? »

Seien Sie beruhigt, die einzigen Voraussetzungen für die Annahme Ihres Antrages sind, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und dass das Beitreibungsamt bei Ihnen nicht gepfändet hat.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, sind in Ihrem Fall alle Voraussetzungen für die Annahme gegeben.

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+ als 5'000
angenommene
Anträge


Der nächste Schritt

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Sie möchten Informationen? Rufen Sie uns an unter der Nummer 021 620 60 00.

Sie wünschen ein persönliches Gespräch? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

In jedem Fall hören wir Ihnen zu, wir verstehen Sie, ohne Vorurteile oder Verurteilungen. Erklären Sie uns Ihre Situation und wir sehen, wie wir diese schnell verbessern können.